Schülerbeförderung im LK Vechta wird kostenpflichtig


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Abgeschickt von Frank am 25 Maerz, 2004 um 00:11:26:

Umsteigen auf Linienverkehr: Die frei gestellte Schülerbeförderung wird es im Landkreis Vechta zum neuen Schuljahr ab dem 1. August nicht mehr geben.
Visbek / Holdorf / Steinfeld (tho) - Der frei gestellte Schülerverkehr wird in den Gemeinden Holdorf, Visbek und Steinfeld zum neuen Schuljahr eingestellt. Die Kreisverkehrsgesellschaft des Landkreises Vechta verschickte jetzt entsprechende Informationsschreiben an die betroffenen Schulen. In den kommenden Tagen werden diese den betroffenen Eltern der Fahrschüler zugeleitet. Die Umstellung auf einen öffentlichen Personennahverkehr mit festem Linienverkehr bedeutet zum Beispiel für Eltern von Schülern aus Fladderlohausen, die zur Haupt- oder Realschule nach Holdorf fahren, dass sie ab dem 1. August die Fahrkarten ihrer Kinder für den Schulweg selbst bezahlen müssen. Bislang sind die nicht berechtigten Schüler vom Landkreis geduldet kostenlos mitgefahren.
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben Schüler der Klassen eins bis zehn grundsätzlich einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Die Landkreise bestimmen jedoch welche Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule herrschen muss, damit Kinder und Jugendlichen anspruchsberechtigt sind. Der Kreistag hat für die Klassen eins bis vier zwei Kilometer und für die Klassen fünf bis zehn vier Kilometer festgelegt.
Sollte diese Entfernung überschritten werden, erhält das Kind automatisch zu Beginn des nächsten Schuljahres in der Schule eine Fahrkarte, schreibt die Kreisverkehrsgesellschaft. Ist die Entfernung jedoch geringer, müssen die Eltern ab dem 1. August selbst für die Kosten aufkommen oder eine Alternativbeförderung wählen. Die Umstellung sei kein Einzelfall für die drei Kommunen, sondern werde in allen Städten und Gemeinden zum 1. August eingeführt, so die Kreisverkehrsgesellschaft weiter. In Bakum, Neuenkirchen-Vörden und in Teilen von Damme sei sie schon länger gängige Praxis.
Mit der Umstellung werde eine Gleichbehandlung aller Schüler bei der Beförderung im Landkreis Vechta erreicht. Es sei nicht gerecht, wenn in der einen Gemeinde die Schülerbeförderung kostenfrei ist, und in der Nachbargemeinde dafür bezahlt werden müsse. Mit der Umstellung sind die Linien als öffentlicher Personennahverkehr offen für alle Bürger.



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